Die Gemeinde Augst verfügt mit dem Areal Gallisacher über einen idealen Standort für zukünftige Wohnnutzung und kann so ein moderates Wachstum realisieren. Die Nähe zur Stadt Basel und der Trend, dass vermehrt Wohnraum ausserhalb der Stadt gefragt ist, sprechen deutlich dafür, dass die Nachfrage nach Wohnraum gegeben ist.

Die Gebietsentwicklung Gallisacher ist ausdrücklich nicht von diesem Planungsstopp betroffen. Die rechtskräftige Zone mit Quartierplanpflicht ermöglicht nach der Erstellung und Genehmigung des dafür notwendigen Quartierplans und nach Erhalt der Baubewilligung die Überbauung des Areals.

Das Gebiet liegt in einer Zone mit Quartierplanpflicht und somit braucht es als Grundlage für die zukünftige Bebauung einen rechtsgültigen Quartierplan. Der Erlass des Quartierplans kann im vereinfachten Verfahren geschehen. Die Quartierplanung, bestehend aus Plan, Vorschriften und Vertrag, ist ein Instrument der Sondernutzungsplanung. Mit der Quartierplanung wird eine städtebaulich, architektonisch, wohnhygienisch und erschliessungsmässig gute sowie umweltgerechte Arealüberbauung bezweckt, die sich harmonisch in ihre Umgebung einfügt.

Die Bevölkerung erhält während der Mitwirkung die Gelegenheit, sich zum Quartierplan zu äussern. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Bauprojekt erarbeitet und es erfolgt die Baueingabe. Während der öffentlichen Auflage des Baugesuches können Einsprachen erhoben werden.

In einem nächsten Schritt wird das Siegerprojekt aus dem Studienauftrag weiterbearbeitet und vertieft. Basierend auf dem vertieften Projekt wird die Quartierplanung erarbeitet.

Gemäss der aktuellen Planung ist der frühestmögliche Start der Bauarbeiten für das Jahr 2025 möglich.

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